Von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Sind Immobilien bei einer Scheidung im Spiel muss i.d.R. der Zugewinn nach § 1373 BGB ermittelt werden. Eine objektive und unabhängige Bewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist hier ratsam. Sinnvoll und kostensparend ist es immer, wenn beide Ehegatten im Rahmen einer Schiedsvereinbarung einen gemeinsamen Sachverständigen privat beauftragen. Dadurch ist der Sachverständige, wie ein vom Gereicht bestellter Sachverständiger, zu absoluten Neutralität verpflichtet.

Bei einer Erbschaft kann es sein, dass ein nicht berücksichtigtes Familienmitglied einen Pflichtteilsanspruch gegen Sie als Erben/in hat. Hier sind Sie zu einer qualifizierten Auskunft durch ein Gutachten verpflichtet. Möglich ist auch, dass sich eine Erbengemeinschaft auseinandersetzen will. Durch ein qualitativ hochwertiges und in allen Punkten nachvollziehbares Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen lässt sich der Wert der Immobilie für alle Beteiligten neutral und kompetent ermitteln.

Öffentlich bestellt und vereidigt
Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung ermittelt das Finanzamt den steuerlichen Wert und letztlich die zu zahlende Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer nach einem sehr vereinfachten Massenverfahren. Da keine Besichtigung der Immobilien stattfindet und individuelle Merkmale der Immobilie oder wertmindernde Umstände nicht berücksichtigt werden, kann der festgesetzte Wert im Zweifelsfall weit über dem tatsächlichen Wert liegen. Eine zu hohe Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer ist die Konsequenz. Gem. § 198 Bewertungsgesetz kann ein/e Erbe/in einen geringeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Gutachtens nachweisen und so die anfallende Steuer senken. Wir überprüfen i.d.R. vorher für Sie, ob sich die Erstellung eines Gutachtens finanziell für Sie lohnt. Im Falle einer Einlage oder einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen, oder einer Betriebsaufgabe ist es ebenfalls ratsam den angesetzten Wert durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

Seit 1980 Ihr kompetenter Partner in der Immobilienbewertung
Wenn Sie zur Betreuung einer pflegebedürftigen Person bestellt wurden und das Immobilienvermögen zur Deckung der Kosten veräußern müssen, verlangt das Betreuungsgericht ein Gutachten um letztlich auch Sie als Betreuer/in gegen eventuelle Haftungsfälle abzusichern. Durch ein qualitativ hochwertiges und in allen Punkten nachvollziehbares Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kommen Sie Ihrer Pflicht am besten nach und sichern sich letztlich selbst gut ab.

Über 7.500 Gutachten – Ihre vertrauensvollen Experten für Immobilienbewertung
Das Immobiliensachverständigenbüro Stephan Bruhn ist seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner für Privatkunden, die eine fundierte und objektive Wertermittlung ihrer Immobilien benötigen. Darüber hinaus vertrauen auch renommierte Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Betreuer auf unsere Expertise. Ebenso arbeiten wir eng mit Amtsgerichten, Landgerichten, Städten und verschiedenen Gemeinden zusammen. Mit mehr als 7.500 erstellten Gutachten in den vergangenen Jahrzehnten stehen wir für höchste fachliche Kompetenz, Zuverlässigkeit und eine unabhängige, objektive Arbeitsweise. Unser Anspruch ist es, jedem Auftrag mit größter Sorgfalt und Professionalität zu begegnen, um unseren Kunden fundierte und verlässliche Bewertungen zu bieten.